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Lieferkettengesetz

Mit diesem sperrigen Wort verbindet so maches Unternehmen etwas Unbehagen! Das muss es nicht sein!

In Deutschland wurde kürzlich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, welches Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden hin zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Auch in Österreich wurde am 1. Juni 2023 das LIeferkettengesetz beschlossen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und trägt dazu bei, dass Unternehmen nicht länger von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten profitieren können.

Das LkSG gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und soll schrittweise auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ausgeweitet werden. Die Unternehmen müssen jährlich Berichte über ihre Lieferkettenverantwortung veröffentlichen, die von unabhängigen Prüfern überwacht werden.

Zu den konkreten Pflichten, die Unternehmen im Rahmen des LkSG erfüllen müssen, gehören die Identifikation von Risiken in ihren Lieferketten, die Einführung von Präventionsmaßnahmen und die Schaffung von Beschwerdemechanismen für betroffene Parteien. Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Branchen, darunter die Automobil-, Elektronik-, Bekleidungs- und Lebensmittelindustrie. Es soll sicherstellen, dass die Produkte und Dienstleistungen, die von diesen Unternehmen angeboten werden, ohne Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden hergestellt werden. Die Einführung des LkSG hat auch Auswirkungen auf die Lieferketten von Unternehmen außerhalb Deutschlands, da sie möglicherweise gezwungen sind, ihre Praktiken anzupassen, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen, wenn sie in Deutschland tätig sind. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und trägt dazu bei, dass Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber Menschenrechten und Umweltschutz nachkommen. Es ist ein Beispiel dafür, wie die Gesetzgebung eine positive Veränderung in der Geschäftswelt bewirken kann.

Als kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) können die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine Herausforderung darstellen. Hier sind einige Schritte, die ein KMU unternehmen kann, um die Umsetzung des Gesetzes zu erleichtern:

  1. Bestandsaufnahme: Das Unternehmen sollte zunächst eine Bestandsaufnahme seiner Lieferkette durchführen, um mögliche Risiken zu identifizieren. Dazu können Informationen von Lieferanten und Zulieferern eingeholt werden.

  2. Risikoanalyse: Anschließend sollten die identifizierten Risiken analysiert werden, um zu verstehen, welche Auswirkungen sie auf die Menschenrechte und die Umwelt haben könnten. Dabei sollten auch die Arbeitsbedingungen in Betracht gezogen werden.

  3. Maßnahmen ergreifen: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikoanalyse sollten konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Dabei können beispielsweise Schulungen oder Trainings für Lieferanten und Mitarbeiter helfen.

  4. Überprüfung: Das Unternehmen sollte regelmäßig seine Lieferkette überprüfen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Risikominimierung und -beseitigung wirksam sind. Dabei kann eine unabhängige Prüfung helfen.

  5. Berichterstattung: Schließlich muss das Unternehmen einen jährlichen Bericht über seine Lieferkette veröffentlichen, der die ergriffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit darlegt.

Es ist wichtig, dass die Umsetzung des LkSG in einem KMU von der Geschäftsführung unterstützt wird. Die Einbindung aller Mitarbeiter und Lieferanten in den Prozess kann dazu beitragen, dass die Umsetzung erfolgreich ist.

Insgesamt kann die Umsetzung des LkSG für KMUs eine Herausforderung darstellen, aber es ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Geschäftspraktiken des Unternehmens ethisch und verantwortungsvoll sind. Durch die Umsetzung des LkSG kann ein KMU auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern gewinnen, die immer mehr Wert auf ethische Praktiken legen.

Inhalt:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft nicht nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter. Warum es auch KMU betrifft lesen Sie im Artikel.


Kommentar:

Das LkSG betrifft in den nächsten Jahren fast alle Zulieferer. Die Anforderungen umzusetzen ist mit unserem Unternehmen sehr einfach. Wir haben das know how und die Erfahrung.


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