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Beweissicherung

Die Beweissicherung wird entweder
- vom Gericht oder
- von privater Seite in Auftrag gegeben werden.

Die Beweissicherung bezieht sich ausschließlich auf die von mir getätigten Wahrnehmungen und lässt keine Rückschlüsse auf den gesamten Prozess (Auftrag/Menge) zu. Ich gehe davon aus, dass alle von mir gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ebenso gehe ich davon aus, dass alle Informationen korrekt angegeben wurden. Zum Zwecke der Dokumentation werden Fotografien bzw. Audiodokumentationen angelegt. Eine Beurteilung unterbleibt!

Beispiele:

  • Der Auftraggeber behauptet während der laufenden Produktion, dass die Qualität nicht in Ordnung ist. Zum Zwecke der Beweissicherung werden alle Fakten umgehend aufgenommen (Besichtigung, Fotografien, Videoaufnahmen usw.) und protokolliert. Diese Protokollierung erfolgt absolut neutral!

  • Das Gericht hat mich beauftragt, lediglich eine Beweissicherung über die durchgeführten Tätigkeiten durchzuführen. Damit konnte das Gericht einen vorläufigen Überblick über die Fakten gewinnen.

Der Vorteil einer Beweissicherung liegt darin, dass während eines laufenden Produktionsprozesses alle Fakten festgehalten werden. Damit werden Verzögerungen vermieden bzw. kann eine termingerechte Auslieferung durchgeführt werden.