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Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft beauftragt. Vom Gericht werden die Fragen festgelegt, die ich als Sachverständiger zu beantworten habe. Die Fragen werden im Vorfeld mit den Parteienvertretern festgelegt. 

 Ablauf: In der Gerichtsverhandlung werde ich von der Richterin/vom Richter als Sachverständiger bestellt. Der Gerichtsakt wird mir zugestellt.

Nach eingehendem Aktenstudium führe ich, wenn notwendig, eine Befundaufnahme durch. Die Befundaufnahme dient mir dazu, weitere Fragen zu klären, Prozessvorgänge nachzuvollziehen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Einigung der Parteien herbeizuführen. Wichtig dabei ist, dass zu der Befundaufnahme alle Parteien und auch deren Vertreter einbezogen werden. Sämtlicher Schriftverkehr ergeht immer in Kopie an das Gericht und an die Parteien.

Nachdem die Befundaufnahme zu Ende ist, arbeite ich ein Gutachten aus. Das Gutachten gliedert sich immer in drei Teile:

1. Befund: Es werden alle Fakten und Erkenntnisse festgehalten.
2. Gutachten: ausführliche Erläuterungen und Darlegungen
3. Zusammenfassung: Die Fragen werden nochmals aufgeführt und eine kurze, prägnante Beantwortung hinzugefügt.

Kosten: Meine Abrechnung erfolgt nach dem »» Gebührenanspruchsgesetz.

Nähere Informationen ► 0664 10 00 848