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§ 82b - Selbstüberprüfung

Dieser Paragraph der Gewerbeordnung besagt, dass der Betrieb alle 5 Jahre eine Selbstprüfung vornehmen muss. Damit prüft der Unternehmer selber, ob sein Betrieb den Grundlagen entspricht, unter denen er seine Betriebsanlagengenehmigung erhalten hat. Das ist beim ersten Hingucken ein Hürdenlauf durch einen Paragraphendschungel. Doch, es geht auch einfach! Ohne Stau ans Ziel kommen ist die Devise! Gemeinsam können wir den Status erheben - fachlich geführt und kompetent beraten - Unterschiede zu den bestehenden Genehmigungsbescheiden herausarbeiten, und gegebenenfalls lassen wir den neuen Bestand von der Behörde "freigeben".

Besser freigeben und kooperativ einen Status erlangen als schlaflose Nächte haben und vielleicht sogar so manchen unangenehmen Fragen der Behörde ausgeliefert sein!

Was mache ich für Sie? Den Ist-Stand erheben → Abgleich mit dem Stand der bisherigen Bewilligung → wenn notwendig informelle Gespräche mit der Behörde → neue Ausfertigung einer Evaluierung!

So einfach - so Sexl!